Rechtsträger


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · trä · ger

Das Wort Rechts­trä­ger besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­trä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­trä­ger" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsträger bezeichnet eine juristische Person oder ein Unternehmen, die Träger von Rechten und Pflichten sind. Das Wort setzt sich aus den Bestandteilen „Recht“ und „Träger“ zusammen. Ein Rechtsträger kann beispielsweise eine GmbH, eine Aktiengesellschaft oder eine andere Organisation sein, die eigenständig Verträge abschließen, Eigentum besitzen und rechtliche Verantwortung tragen kann. In diesem Kontext wird oft zwischen natürlichen Personen (Menschen) und juristischen Personen (Rechtsträger) unterschieden. Der Begriff spielt eine zentrale Rolle im Rechtssystem, insbesondere im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrechts.

Beispielsatz: Der Verein ist ein rechtsträger, der für die Durchführung von Projekten verantwortlich ist.

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