rechtsunfähiges


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un ·· hi · ges

Das Wort rechts­un­fä­hi­ges besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­fä­hi­ges trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­fä­hi­ges" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "rechtsunfähiges" ist ein Adjektiv und beschreibt eine Person oder Entität, die nicht in der Lage ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen oder rechtlich verantwortlich zu sein. Es handelt sich um die attributive Form des Adjektivs "rechtsunfähig", das sich von "rechtsfähig" ableitet, was die Fähigkeit bezeichnet, Rechte zu besitzen und Pflichten zu erfüllen. Rechtsunfähigkeit trifft oft auf bestimmte Gruppen zu, wie zum Beispiel Minderjährige oder Personen, die unter Betreuung stehen. Das Adjektiv wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um den Status und die Handlungsfähigkeit einer Person zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Ein rechtsunfähiges Wesen kann keine eigenen rechtlichen Verpflichtungen eingehen.

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