rechtsunfähigen


Eine Worttrennung gefunden

rechts · un ·· hi · gen

Das Wort rechts­un­fä­hi­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­un­fä­hi­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­un­fä­hi­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „rechtsunfähigen“ ist die genitive Pluralform des Adjektivs „rechtsunfähig“. Es beschreibt den Zustand oder die Eigenschaft von Personen, die nicht in der Lage sind, Rechte und Pflichten zu erwerben oder rechtlich wirksam zu handeln. Dies betrifft oft Personen wie Minderjährige oder Personen mit bestimmten geistigen Einschränkungen, die nicht in der Lage sind, eigenständig rechtliche Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen. In rechtlichen Kontexten wird darauf verwiesen, dass solche Personen in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sind.

Beispielsatz: Der rechtsunfähige Mensch kann keine Verträge abschließen oder rechtliche Verpflichtungen eingehen.

Vorheriger Eintrag: rechtsunfähigem
Nächster Eintrag: rechtsunfähiger

 

Zufällige Wörter: dauerhaftem Dünen nahegekommener Testplatzausrüstung