Rechtsvertretung


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ver · tre · tung

Das Wort Rechts­ver­tre­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ver­tre­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsvertretung ist ein zusammengesetztes Substantiv und bezeichnet die rechtliche Vertretung einer Person oder Organisation durch einen Anwalt oder Juristen. Sie umfasst die Beratung und Unterstützung in juristischen Angelegenheiten sowie die Vertretung vor Gericht. Die Rechtsvertretung kann sowohl im Zivilrecht als auch im Strafrecht in Anspruch genommen werden und spielt eine entscheidende Rolle im Zugang zur Justiz. Die Begrifflichkeit betont die Rolle des Vertreters, der die Interessen seines Mandanten gegenüber Dritten und vor Institutionen wahrnimmt.

Beispielsatz: Die Rechtsvertretung des Angeklagten stellte überzeugende Beweise für seine Unschuld vor.

Vorheriger Eintrag: Rechtsvertreter
Nächster Eintrag: Rechtsvorschrift

 

Zufällige Wörter: Altersphase Carolina herunterhandeltet hineinzulegendes Landesgerichts