rechtswirksamer


Eine Worttrennung gefunden

rechts · wirk · sa · mer

Das Wort rechts­wirk­sa­mer besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rechts­wirk­sa­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rechts­wirk­sa­mer" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "rechtswirksamer" ist ein Adjektiv und leitet sich von "rechtswirksam" ab, das beschreibt, ob eine rechtliche Handlung oder Erklärung gültige rechtliche Wirkung entfaltet. Die Form "rechtswirksamer" ist im Nominativ maskulin und steht in Verbindung zu einem Substantiv, beispielsweise "Vertrag" (rechtswirksamer Vertrag). Es weist darauf hin, dass eine bestimmte juristische Maßnahme, z. B. ein Vertrag oder eine Erlaubnis, rechtlich anerkannt und durchsetzbar ist. In einem rechtswirksamen Vertrag sind die Beteiligten an die vereinbarten Inhalte gebunden, und die Vereinbarung hat volle Rechtskraft.

Beispielsatz: Der Vertrag wurde mit rechtswirksamer Unterschrift von beiden Parteien abgeschlossen.

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