Rechtswirksamkeit


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · wirk · sam · keit

Das Wort Rechts­wirk­sam­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­wirk­sam­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­wirk­sam­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtswirksamkeit bezeichnet die Fähigkeit einer rechtlichen Handlung oder Entscheidung, rechtliche Wirkung zu entfalten und somit im Rechtsverkehr anerkannt zu werden. Ein Beispiel für rechtliche Handlungen sind Verträge, die nur dann wirksam sind, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wie etwa die Zustimmung der Parteien. Der Begriff ist ein Substantiv, das sich aus den Worten „Recht“ und „Wirksamkeit“ zusammensetzt, und verweist darauf, dass eine Handlung den rechtlichen Anforderungen entspricht und somit durchsetzbar ist. In der Jurisprudenz spielt die Rechtswirksamkeit eine zentrale Rolle, da sie die Grundlage für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen bildet.

Beispielsatz: Die Vertragsunterzeichnung erfolgte unter Einhaltung aller erforderlichen Bedingungen, sodass die Rechtswirksamkeit des Vertrages sichergestellt ist.

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