Regelungskompetenz


Eine Worttrennung gefunden

Re · ge · lungs · kom · pe · tenz

Das Wort Re­ge­lungs­kom­pe­tenz besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­ge­lungs­kom­pe­tenz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­ge­lungs­kom­pe­tenz" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regelungskompetenz bezeichnet die Fähigkeit oder das Recht, Regeln festzulegen und selbstständig Entscheidungen zu treffen. Der Begriff setzt sich zusammen aus „Regelung“, was sich auf das Aufstellen von Vorschriften oder Richtlinien bezieht, und „Kompetenz“, die die Befugnis oder Qualifikation beschreibt, etwas zu tun. Regelungskompetenz ist häufig in einem politischen, rechtlichen oder organisatorischen Kontext relevant, wo es darum geht, Verantwortlichkeiten und Entscheidungsbefugnisse zu definieren. Sie ist entscheidend für das ordnungsgemäße Funktionieren von Institutionen und Organisationen.

Beispielsatz: Die Regelungskompetenz der Behörden ist entscheidend für die effektive Umsetzung von Umweltgesetzen.

Vorheriger Eintrag: Regelungsgesetz
Nächster Eintrag: Regelungsmodell

 

Zufällige Wörter: Erfolgsrezept Handelsstadt Pressesprechers südrussischen