Regierungsfunktionen


Eine Worttrennung gefunden

Re · gie · rungs · funk · tio · nen

Das Wort Re­gie­rungs­funk­tio­nen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gie­rungs­funk­tio­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gie­rungs­funk­tio­nen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regierungsfunktionen beziehen sich auf die verschiedenen Aufgaben und Tätigkeiten, die eine Regierung zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und des Wohlergehens der Bürger erfüllt. Dazu zählen die Gesetzgebung, die Ausführung und Durchsetzung von Gesetzen, die Verwaltung öffentlicher Dienste sowie die Vertretung des Staates nach innen und außen. Der Begriff ist plural, da er mehrere Funktionen umfasst, die von der Exekutive, Legislative und Judikative ausgeführt werden. Jede dieser Funktionen trägt zur Stabilität und Entwicklung eines Staates bei.

Beispielsatz: Die Regierungsfunktionen umfassen die Gesetzgebung, die Verwaltung und die Rechtsprechung eines Staates.

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