Regierungsgewalt


Eine Worttrennung gefunden

Re · gie · rungs · ge · walt

Das Wort Re­gie­rungs­ge­walt besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­gie­rungs­ge­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­gie­rungs­ge­walt" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Regierungsgewalt bezeichnet die Autorität und Macht, die eine Regierung ausübt, um Gesetze zu erlassen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und die Interessen des Staates zu vertreten. Sie umfasst sowohl die legislative, exekutive als auch die judikative Gewalt. Das Wort setzt sich aus den Begriffen "Regierung" und "Gewalt" zusammen. In diesem Kontext bezieht sich "Gewalt" nicht auf physische Gewalt, sondern auf die rechtliche und politische Befugnis, die mit der Regierungsführung einhergeht. Regierungsgewalt ist ein zentrales Element in der politischen Theorie und in der Praxis staatlicher Institutionen.

Beispielsatz: Die Regierungsgewalt sollte stets im Einklang mit den demokratischen Prinzipien agieren.

Vorheriger Eintrag: Regierungsgespräche
Nächster Eintrag: Regierungshandeln

 

Zufällige Wörter: Ballbesucher Klofrau Samstagvormittag verfilzt Wehrleute