regresspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

re · gress · pflich · ti · gen

Das Wort re­gress­pflich­ti­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort re­gress­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "re­gress­pflich­ti­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Regresspflichtigen“ ist die Pluralform von „Regresspflichtiger“. Es bezeichnet Personen oder Organisationen, die in bestimmten rechtlichen oder vertraglichen Beziehungen dazu verpflichtet sind, Rückgriff auf eine andere Partei zu nehmen, um entstandene Kosten oder Schäden zu begleichen. In der Regel handelt es sich dabei um Situationen, in denen ein Schaden von einem Dritten verursacht wurde, und die regresspflichtige Person anschließend dieAufwendungen von diesem Dritten zurückfordert. Der Begriff wird häufig im rechtlichen und versicherungsrechtlichen Kontext verwendet.

Beispielsatz: Die regresspflichtigen Unternehmen müssen alle gesetzlichen Vorgaben einhalten, um etwaige Sanktionen zu vermeiden.

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