Reichsacht


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · acht

Das Wort Reichs­acht besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­acht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­acht" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Reichsacht“ bezeichnet eine rechtliche Maßnahme im Heiligen Römischen Reich, bei der eine Person oder eine Gruppe durch den Kaiser oder ein Gericht ausgeschlossen und zum Feind des Reiches erklärt wurde. Dies führte zu einem Verlust aller Rechte und Privilegien, sodass die Betroffenen rechtlich und gesellschaftlich geächtet waren. Der Begriff setzt sich aus „Reich“ (Staatswesen oder Herrschaftsgebiet) und „Acht“ (Rechtsverbot oder -ausschluss) zusammen. Die Reichsacht hatte gravierende Folgen, etwa die Erlaubnis zur Plünderung oder Tötung ohne rechtliche Konsequenzen für die Eksekutoren.

Beispielsatz: Die Reichsacht wurde verhängt, um einen ungehorsamen Bürger vom Rechtsschutz auszuschließen.

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