Reichsbehörden


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · be · hör · den

Das Wort Reichs­be­hör­den besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­be­hör­den trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­be­hör­den" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Reichsbehörden“ ist der Plural von „Reichsbehörde“. Es bezeichnet staatliche Institutionen oder Verwaltungen, die während des Deutschen Kaiserreichs oder der Weimarer Republik eine zentrale Rolle spielten. Die „Reichsbehörden“ waren zuständig für verschiedene administrative Aufgaben auf nationaler Ebene und zeichneten sich durch ihre Verbindung zu den politischen Strukturen des jeweiligen Reichs aus. Sie umfassten Ämter und Institutionen, die für die Gesetzgebung, Verwaltung und Durchsetzung von staatlichen Maßnahmen verantwortlich waren.

Beispielsatz: Die Reichsbehörden spielten eine entscheidende Rolle in der Verwaltung des Landes während der Kaiserzeit.

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