Reichsexekution


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · exe · ku · ti · on

Das Wort Reichs­exe­ku­ti­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­exe­ku­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­exe­ku­ti­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Reichsexekution stellt ein Instrument der Exekutive dar und wurde im Deutschen Reich während der Weimarer Republik eingeführt. Sie ermöglichte der Reichsregierung, im Falle von schwerwiegenden inneren Unruhen, die Kontrolle über einzelne Bundesstaaten zu übernehmen. Dabei konnte die Exekutive die Autonomie der betroffenen Länder vorübergehend einschränken und beispielsweise Polizeigewalt oder die Entlassung von Landesregierungen anordnen. Die Reichsexekution wurde später im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch den Artikel 37 geregelt, der die Bundesregierung ermächtigt, im Falle eines Bundeslandes, das seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen.

Beispielsatz: Die Reichsexekution wurde eingesetzt, um in den deutschen Ländern Ordnung und Recht durchzusetzen.

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