Reichshofrat


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · hof · rat

Das Wort Reichs­hof­rat besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­hof­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­hof­rat" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Reichshofrat war ein beratendes Gremium des Kaisers im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation. Der Rat bestand aus hochrangigen Vertretern des Adels, Klerus und des königlichen Hofes. Seine Aufgabe war es, Rechtssachen zu klären und Beratung zu politischen Fragen zu leisten. Der Reichshofrat tagte regelmäßig in Wien und nahm eine wichtige Rolle in der Rechtsprechung und Regierung des Reiches ein. Er hatte außerdem die Befugnis, über Appellationen zu entscheiden. Der Reichshofrat hatte einen großen Einfluss auf die Rechtssprechung und Politik im HRRDN.

Beispielsatz: Der Reichshofrat war ein wichtiges Organ der österreichischen Monarchie, das in rechtlichen Angelegenheiten entscheidende Urteile fällte.

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