Reichspräsident


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · prä · si · dent

Das Wort Reichs­prä­si­dent besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­prä­si­dent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­prä­si­dent" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Reichspräsident ist ein zusammengesetztes Substantiv und bezeichnet das Staatsoberhaupt der Weimarer Republik in Deutschland (1919–1933). Der Begriff setzt sich aus "Reich", was ein historischer Begriff für das deutsche Staatsgebiet ist, und "Präsident", der sich auf den Leiter und höchsten Repräsentanten eines Staates oder einer Institution bezieht, zusammen. Der Reichspräsident hatte umfassende Befugnisse, darunter die Ernennung von Ministern und die Entscheidung über Notverordnungen. In der Bedeutung und den Befugnissen unterschied er sich von politischen Führern in anderen Nationen.

Beispielsatz: Der Reichspräsident hatte während der Weimarer Republik weitreichende Befugnisse.

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