Reichsrat


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · rat

Das Wort Reichs­rat besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­rat trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­rat" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Reichsrat war ein politisches Gremium im Deutschen Kaiserreich und der Österreichisch-Ungarischen Monarchie. Er bestand aus Vertretern der verschiedenen Länder und war eine Art beratendes und kontrollierendes Organ. Im Deutschen Kaiserreich handelte es sich um eine Zweikammer-Volksvertretung, während der österreichisch-ungarische Reichsrat eine Einzelkammer-Volksvertretung war. In beiden Fällen hatte der Reichsrat begrenzte rechtliche Befugnisse und seine Aufgaben waren hauptsächlich repräsentativ.

Beispielsatz: Der Reichsrat spielte eine wichtige Rolle in der politischen Gestaltung des österreichischen Kaiserreichs.

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