Reichsstände


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · stän · de

Das Wort Reichs­stän­de besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­stän­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­stän­de" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Reichsstände waren im Heiligen Römischen Reich eine Gruppe von Körperschaften, die politische Rechte und Privilegien besaßen. Sie bestanden aus rund 300 geistlichen (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte) und weltlichen (Fürsten, Grafen, Herzöge) Mitgliedern. Die Reichsstände waren in vier Benchs organisiert: der geistlichen Bank, der weltlichen Fürstenbank, der weltlichen Grafenbank und der weltlichen Städtebank. Diese Körperschaften hatten unterschiedliche Rechte und Pflichten, wie die Teilnahme an den Reichstagen und die Abgabe von Steuern. Die Reichsstände bildeten eine wichtige Säule der politischen Machtstruktur im Heiligen Römischen Reich.

Beispielsatz: Die Reichsstände spielten eine entscheidende Rolle in der politischen Struktur des Heiligen Römischen Reiches.

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