Reichstagsabgeordneten


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · tags · ab · ge · ord · ne · ten

Das Wort Reichs­tags­ab­ge­ord­ne­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­tags­ab­ge­ord­ne­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­tags­ab­ge­ord­ne­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Reichstagsabgeordneter ist ein Mitglied des Reichstags, dem Parlament des Deutschen Kaiserreichs von 1871 bis 1918. Der Reichstag war das höchste legislative Organ des Kaiserreichs und bestand aus Abgeordneten, die von den Bürgern des Reichs gewählt wurden. Reichstagsabgeordneten hatten die Verantwortung, Gesetze zu erlassen und zu diskutieren sowie die Interessen ihrer Wähler zu vertreten. Sie hatten das Recht, Anträge einzubringen und an den Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Reichstagsabgeordnete wurden alle vier Jahre gewählt und waren Vertreter verschiedener politischer Parteien, die im Parlament ihre Ideen und Positionen vertraten.

Beispielsatz: Die Reichstagsabgeordneten diskutierten über wichtige Reformen im Parlament.

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