reichsunmittelbare


Eine Worttrennung gefunden

reichs · un · mit · tel · ba · re

Das Wort reichs­un­mit­tel­ba­re besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort reichs­un­mit­tel­ba­re trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "reichs­un­mit­tel­ba­re" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „reichsunmittelbare“ ist ein Adjektiv, das sich auf den rechtlichen Status von Gebieten oder Institutionen bezieht, die direkt dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches unterstanden und somit nicht der Verwaltung eines Fürsten oder Landesherren untergeordnet waren. Der Begriff setzt sich aus „Reich“ (Staat) und „unmittelbar“ (direkt, nicht vermittelnd) zusammen und beschreibt eine souveräne und eigenständige Stellung. Reichsunmittelbare Territorien genossen besondere Rechte und Freiheiten innerhalb des Reiches und hatten oft eigene Rechtsprechung sowie politische Mitspracherechte.

Beispielsatz: Die Stadt genoss reichsunmittelbare Privilegien, die ihr eine besondere Autonomie verliehen.

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