Reichsverfassung


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ver · fas · sung

Das Wort Reichs­ver­fas­sung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ver­fas­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ver­fas­sung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Reichsverfassung“ setzt sich aus „Reich“ und „Verfassung“ zusammen. Es bezeichnet das grundlegende Regelwerk, das die Organisation und die Prinzipien eines Staates oder Reiches festlegt. In Deutschland bezieht sich der Begriff oft auf die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871 sowie auf das Weimarer Reich von 1919. Die Reichsverfassung regelt u.a. die Staatsgewalt, die Rechte der Bürger und die Funktionsweise der Regierung. Es handelt sich um eine juristische Grundlage, die die politischen Strukturen und die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Reiches definiert.

Beispielsatz: Die Reichsverfassung von 1871 legte die rechtlichen Grundlagen für das Deutsche Kaiserreich fest.

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