Reichsverteidigungskommissar


Eine Worttrennung gefunden

Reichs · ver · tei · di · gungs · kom · mis · sar

Das Wort Reichs­ver­tei­di­gungs­kom­mis­sar besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Reichs­ver­tei­di­gungs­kom­mis­sar trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Reichs­ver­tei­di­gungs­kom­mis­sar" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Reichsverteidigungskommissar war während des Zweiten Weltkriegs in Deutschland eine Person, die für die Organisation und Koordination der Verteidigung des deutschen Reiches zuständig war. Der Begriff "Reichsverteidigungskommissar" besteht aus drei Hauptbestandteilen: "Reich" bezieht sich auf das Deutsche Reich, "Verteidigung" steht für den Schutz des Landes, und "Kommissar" bezeichnet eine bevollmächtigte Person, die eine bestimmte Aufgabe oder Verantwortlichkeit innehat. Der Reichsverteidigungskommissar war im Wesentlichen für die Verteidigungsplanung und -ausführung zuständig und hatte während des Krieges eine wichtige Rolle inne.

Beispielsatz: Der Reichsverteidigungskommissar war während des Zweiten Weltkriegs für die militärische Organisation und Verteidigung der Reichsgebiete verantwortlich.

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