Rekursinstanz


Eine Worttrennung gefunden

Re · kurs · in · stanz

Das Wort Re­kurs­in­stanz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­kurs­in­stanz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­kurs­in­stanz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Rekursinstanz“ setzt sich aus „Rekurs“ und „Instanz“ zusammen. „Rekurs“ bezeichnet ein Verfahren, bei dem ein Entscheidungsträger eine frühere Entscheidung überprüft, oft im juristischen Kontext. „Instanz“ beschreibt eine Ebene oder eine Stufe innerhalb eines hierarchischen Systems, in diesem Fall im Rechtssystem. Eine „Rekursinstanz“ ist somit die rechtliche Stelle, die nach dem ersten Urteil in einem Verfahren angerufen wird, um eine Entscheidung zu überprüfen oder zu ändern. Sie spielt eine entscheidende Rolle im Rechtsmittelverfahren, indem sie sicherstellt, dass Fehler in Entscheidungen erkannt und korrigiert werden können.

Beispielsatz: Die Rekursinstanz entscheidet über die angefochtene Entscheidung des ursprünglichen Verfahrens.

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