Rentenansprüche


Eine Worttrennung gefunden

Ren · ten · an · sprü · che

Das Wort Ren­ten­an­sprü­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ren­ten­an­sprü­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ren­ten­an­sprü­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rentenansprüche beziehen sich auf die Rechte einer Person, zukünftige Rentenleistungen zu erhalten, typischerweise nach Erreichen eines bestimmten Alters oder bei Eintritt einer Behinderung. Sie entstehen in der Regel durch Beitragszahlungen in ein Rentensystem, sei es gesetzlich oder privat. Die Ansprüche können sich auf verschiedene Arten von Renten beziehen, wie Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Der Begriff ist im Plural, was darauf hindeutet, dass es mehrere Ansprüche oder Ansprüche über unterschiedliche Zeiträume hinweg geben kann. Rentenansprüche sind ein zentraler Bestandteil der sozialen Sicherung und Altersvorsorge.

Beispielsatz: Die Rentenansprüche müssen rechtzeitig bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Vorheriger Eintrag: Rentenanspruch
Nächster Eintrag: Rentenansprüchen

 

Zufällige Wörter: Ausstellungsbetrieb Bundeswertpapiere Grundwassers klägliche Stadtprospekt