Rentenrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ren · ten · recht

Das Wort Ren­ten­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ren­ten­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ren­ten­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Rentenrecht regelt alle rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften im Zusammenhang mit der Alterssicherung und Rentenversicherung. Es umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge sowie besondere Rentenansprüche für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Beamte oder Landwirte. Das Rentenrecht regelt unter anderem die Höhe der Rente, die Voraussetzungen für den Rentenanspruch, die Berechnung der Rentenbeiträge sowie die Altersgrenzen für den Renteneintritt.

Beispielsatz: Das Rentenrecht regelt die Ansprüche auf Altersrenten und deren Auszahlungen.

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