rentenversicherungspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

ren · ten · ver · si · che · rungs · pflich · tig

Das Wort ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „rentenversicherungspflichtig“ beschreibt jemanden oder etwas, das der Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung unterliegt. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Rentenversicherung“ (eine Form der Sozialversicherung, die zur Altersvorsorge dient) und „pflichtig“ (von Pflicht abgeleitet, was eine Verpflichtung oder Notwendigkeit ausdrückt) zusammen. In diesem Kontext bedeutet es, dass eine Person, beispielsweise durch ihr Arbeitsverhältnis, verpflichtet ist, Beiträge zur Rentenversicherung zu leisten, um eine Altersrente zu erhalten.

Beispielsatz: Viele Arbeitnehmer sind rentenversicherungspflichtig und müssen daher regelmäßig Beiträge zur Rentenversicherung zahlen.

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