Reparationsverbindlichkeiten


Eine Worttrennung gefunden

Re · pa · ra · ti · ons · ver · bind · lich · kei · ten

Das Wort Re­pa­ra­ti­ons­ver­bind­lich­kei­ten besteht aus 10 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­pa­ra­ti­ons­ver­bind­lich­kei­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­pa­ra­ti­ons­ver­bind­lich­kei­ten" 9 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Reparationsverbindlichkeiten bezeichnet den Pflichtbetrag, den eine Partei aufgrund von vereinbarten oder gerichtlich angeordneten Reparationszahlungen an eine andere Partei leisten muss. Dies kann aufgrund von Kriegen, Unfällen oder Verbrechen entstehen. Diese Zahlungen dienen zur Wiedergutmachung oder Kompensation für erlittene Schäden, Verluste oder Leiden. Reparationsverbindlichkeiten können finanzieller, materieller oder immaterieller Natur sein und können für die Geschädigten oder die betreffende Partei belastend sein. Es handelt sich hierbei um eine Form der Verantwortung übernommener Verpflichtungen.

Beispielsatz: Die Reparationsverbindlichkeiten der Regierung müssen dringend neu verhandelt werden, um die wirtschaftliche Stabilität zu fördern.

Vorheriger Eintrag: Reparationslieferungen
Nächster Eintrag: Reparationsverhandlung

 

Zufällige Wörter: aufgebrachtem genervt Methylalkohol vorzustellendem Wintersports