reservepflichtig


Eine Worttrennung gefunden

re · ser · ve · pflich · tig

Das Wort re­ser­ve­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort re­ser­ve­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "re­ser­ve­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "reservepflichtig" ist eine Ableitung des Substantivs "Reserve" und des Adjektivs "pflichtig". Es handelt sich um ein zusammengesetztes Adjektiv. "Reserve" bezieht sich in diesem Kontext auf etwas, das zurückgehalten oder für spätere Zwecke aufbewahrt wird. Das Adjektiv "pflichtig" bedeutet, dass etwas eine Verpflichtung oder Notwendigkeit mit sich bringt. "Reservepflichtig" beschreibt daher etwas oder jemanden, der gesetzlich verpflichtet ist, etwas in Reserve zu halten oder bereitzustellen. Die genaue Bedeutung des Wortes hängt vom Kontext ab, in dem es verwendet wird.

Beispielsatz: Die Soldaten sind reservepflichtig und müssen regelmäßig an Übungen teilnehmen.

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