reservepflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

re · ser · ve · pflich · ti · gen

Das Wort re­ser­ve­pflich­ti­gen besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort re­ser­ve­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "re­ser­ve­pflich­ti­gen" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "reservepflichtigen" ist die Pluralform des Adjektivs "reservepflichtig". Es beschreibt Personen oder Institutionen, die der Reservespflicht unterliegen, insbesondere im Kontext von militärischen oder finanziellen Verpflichtungen. In militärischem Kontext sind dies oft Personen, die einen Wehrdienst geleistet haben und im Bedarfsfall erneut einberufen werden können. In einem finanziellen Zusammenhang beziehen sich reservepflichtige Institutionen auf Banken oder Kreditgeber, die gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Geldreserven zu halten. Die Form "reservepflichtigen" wird im Deutschen häufig im Dativ oder als Attribut verwendet.

Beispielsatz: Die Reservepflichtigen müssen regelmäßig an Übungen teilnehmen, um ihre Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.

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