Residenzpflicht


Eine Worttrennung gefunden

Re · si · denz · pflicht

Das Wort Re­si­denz­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­si­denz­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­si­denz­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Residenzpflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von bestimmten Personengruppen, ihren Wohnsitz in einem bestimmten geografischen Gebiet zu behalten. Sie wird häufig im Kontext von Asylbewerbern oder bestimmten sozialen Gruppen angewendet, um die Ansiedlung und Verteilung der Bevölkerung zu steuern. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die betroffenen Personen in einem bestimmten Bereich wohnen bleiben, um beispielsweise die Integration zu erleichtern oder die Verwaltung zu vereinfachen. Der Begriff setzt sich aus „Residenz“ (Wohnsitz) und „Pflicht“ (Obligation) zusammen und ist somit ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Die Residenzpflicht verpflichtet Asylbewerber, während ihres Verfahrens in einem bestimmten Gebiet zu wohnen.

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