Revisionsantrag


Eine Worttrennung gefunden

Re · vi · si · ons · an · trag

Das Wort Re­vi­si­ons­an­trag besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Re­vi­si­ons­an­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Re­vi­si­ons­an­trag" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Revisionsantrag“ setzt sich aus „Revision“ und „Antrag“ zusammen. „Revision“ bezeichnet die Überprüfung oder Anpassung einer Entscheidung oder eines Urteils, während „Antrag“ ein formelles Begehren darstellt. Ein Revisionsantrag ist somit ein formeller Antrag, der darauf abzielt, eine gerichtliche Entscheidung zu überprüfen und möglicherweise zu ändern. Dieser wird häufig in Rechtsverfahren verwendet, wenn eine Partei mit dem Urteil eines Gerichts nicht einverstanden ist und eine Neuprüfung des Falles anstrebt. Der Antrag muss bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen und innerhalb festgelegter Fristen eingereicht werden.

Beispielsatz: Der Revisionsantrag wurde fristgerecht beim Gericht eingereicht.

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