rezeptpflichtig


Eine Worttrennung gefunden

re · zept · pflich · tig

Das Wort re­zept­pflich­tig besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort re­zept­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "re­zept­pflich­tig" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "rezeptpflichtig" beschreibt Arzneimittel oder therapeutische Produkte, die nur auf ärztliches Rezept hin abgegeben werden dürfen. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Rezept“ und „pflichtig“ zusammen. Hierbei steht "Rezept" für die ärztliche Anweisung zur Ausführung einer Behandlung oder Abgabe eines Medikaments, während "pflichtig" die Notwendigkeit oder Verpflichtung ausdrückt. Medikamente, die rezeptpflichtig sind, dürfen nicht ohne ärztliche Verordnung verkauft werden, um sicherzustellen, dass sie nur unter fachlicher Aufsicht verwendet werden. Diese Regelung dient dem Schutz der Patienten und soll Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch verhindern.

Beispielsatz: Das Medikament ist rezeptpflichtig und kann daher nur mit einer ärztlichen Verordnung in der Apotheke erworben werden.

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