Richterkollegium


Eine Worttrennung gefunden

Rich · ter · kol · le · gi · um

Das Wort Rich­ter­kol­le­gi­um besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rich­ter­kol­le­gi­um trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rich­ter­kol­le­gi­um" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Richterkollegium ist eine Gruppe von Richtern, die gemeinsam über Fälle entscheiden und Recht sprechen. Es setzt sich aus verschiedenen Mitgliedern zusammen, die je nach Gerichtsbarkeit und Gerichtsinstanz unterschiedliche Befugnisse haben können. Das Richterkollegium kann aus einem Vorsitzenden Richter und weiteren Beisitzern bestehen, die gemeinsam über die Rechtsfragen eines Falls beraten und eine Entscheidung treffen. Es handelt sich dabei um eine kollektive Entscheidungsfindung, bei der die Stimmen der einzelnen Richter gewichtet werden. Das Ziel eines Richterkollegiums ist es, eine gerechte und sachgemäße Rechtsprechung zu gewährleisten.

Beispielsatz: Das Richterkollegium berät über wichtige Rechtsfragen und sorgt für die einheitliche Anwendung des Rechts.

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