richterrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

rich · ter · recht · lich

Das Wort rich­ter­recht­lich besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort rich­ter­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "rich­ter­recht­lich" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Richterrechtlich bezieht sich auf das Recht, das von Richtern aufgrund ihrer Auslegung von Gesetzen und ihrer Entscheidungen in Gerichtsverfahren entwickelt wird. Es bezeichnet eine Art von Rechtsprechung, bei der Richter ihre Urteile auf früheren richterlichen Entscheidungen basieren und diese als Präzedenzfälle verwenden. Im deutschen Rechtssystem gibt es eine begrenzte Möglichkeit der richterrechtlichen Rechtsfortbildung, da das Gesetz grundsätzlich als primäre Rechtsquelle gilt. Jedoch können Richter Lücken in der Gesetzgebung durch richterrechtliche Entscheidungen füllen, um angemessene und gerechte Urteile zu fällen.

Beispielsatz: Das Urteil des Gerichts basierte auf richterrechtlichen Auslegungen des bestehenden Gesetzes.

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