Rücknahmepflicht


Eine Worttrennung gefunden

Rück · nah · me · pflicht

Das Wort Rück­nah­me­pflicht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rück­nah­me­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rück­nah­me­pflicht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rücknahmepflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung von Herstellern oder Händlern, ihre Produkte nach der Nutzung zurückzunehmen. Diese Regelung soll die Umweltbelastung verringern, indem Abfälle reduziert und Rohstoffe recycelt werden. Die Rücknahmepflicht kommt in verschiedenen Bereichen wie Elektronik, Verpackungen oder Fahrzeugen zur Anwendung. Der Begriff setzt sich aus „Rücknahme“ – dem Akt des Zurückgebens – und „Pflicht“ – einer verbindlichen Verpflichtung – zusammen. Dabei handelt es sich um eine zusammengesetzte Substantivform im Deutschen.

Beispielsatz: Die Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte sorgt dafür, dass diese umweltgerecht entsorgt werden.

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