Sachbeschädigung


Eine Worttrennung gefunden

Sach · be · schä · di · gung

Das Wort Sach­be­schä­di­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sach­be­schä­di­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sach­be­schä­di­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sachbeschädigung bezeichnet die vorsätzliche oder fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums. Es handelt sich um einen rechtlichen Begriff, der vor allem im deutschen Strafrecht eine Rolle spielt. Täter, die einer Sachbeschädigung schuldig gesprochen werden, können mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bestraft werden. Die Begriffsbildung erfolgt aus den Wörtern „Sache“ und „Beschädigung“, wobei „Beschädigung“ hier als nominalisierte Form des Verbs „beschädigen“ dient. Damit wird die Handlung der Schädigung in einem rechtlichen Kontext zusammengefasst. Sachbeschädigung ist ein wichtiger Aspekt im Strafrecht und spielt eine Rolle bei der Wahrung des Eigentumsschutzes.

Beispielsatz: Die Sachbeschädigung am öffentlichen Gebäude wurde von den Behörden schnell untersucht.

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