Sachtatbestände


Eine Worttrennung gefunden

Sach · tat · be · stän · de

Das Wort Sach­tat­be­stän­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sach­tat­be­stän­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sach­tat­be­stän­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Sachtatbestände bezeichnet in der Rechtswissenschaft die konkreten Fakten und Umstände, die in einem bestimmten Fall relevant sind, um eine rechtliche Bewertung vorzunehmen. Der Terminus setzt sich aus „Sach“ (für die objektiven Gegebenheiten) und „Tatbestände“ (was die rechtlich relevanten Fakten beschreibt) zusammen. Es handelt sich um den Plural des Substantivs „Sachtatbestand“. Die Sachtatbestände sind entscheidend für die Anwendung von Normen und die Bildung von Rechtsfolgen in einem juristischen Kontext.

Beispielsatz: Die Sachtatbestände der neuen Gesetzgebung erfordern eine sorgfältige Analyse, um ihre Auswirkungen zu verstehen.

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