Sammelkläger


Eine Worttrennung gefunden

Sam · mel · klä · ger

Das Wort Sam­mel­klä­ger besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sam­mel­klä­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sam­mel­klä­ger" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Sammelkläger“ bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die im Rahmen eines sogenannten Sammelverfahrens (z. B. einer Klage) rechtliche Ansprüche für eine Gruppe von Betroffenen geltend macht. Diese Form ist eine Zusammensetzung aus „sammeln“ und „Kläger“. Der Sammelkläger tritt typischerweise als Vertreter für mehrere Individuen auf, die ähnliche Ansprüche haben, und ermöglicht so eine effizientere Prozessführung. Das Konzept ist besonders relevant im Zusammenhang mit Verbraucherrechten oder Schadenersatzforderungen, wobei mehrere Kläger eine gemeinsame Klage einreichen, um ihre Interessen zu bündeln und deutlicher Gehör zu finden.

Beispielsatz: Der Sammelkläger bringt die Ansprüche der betroffenen Verbraucher gebündelt vor Gericht.

Vorheriger Eintrag: Sammelklagen
Nächster Eintrag: Sammelklägern

 

Zufällige Wörter: Freudentag gepierct multinationale scheinbares Vergleichszahlen