Sanktionsausschuss


Eine Worttrennung gefunden

Sank · ti · ons · aus · schuss

Das Wort Sank­ti­ons­aus­schuss besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Sank­ti­ons­aus­schuss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Sank­ti­ons­aus­schuss" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Sanktionsausschuss ist ein Gremium, das für die Verhängung von Sanktionen gegen bestimmte Personen oder Organisationen zuständig ist. Es besteht aus Vertretern verschiedener Länder oder Organisationen, die über die Einhaltung von internationalen Vereinbarungen und Regeln wachen. Der Sanktionsausschuss entscheidet, welche Maßnahmen gegen bestimmte Einzelpersonen oder Gruppen ergriffen werden sollen, wie beispielsweise Reisebeschränkungen oder das Einfrieren von Vermögenswerten. Dadurch sollen diese Personen oder Organisationen unter Druck gesetzt werden, bestimmte Handlungen zu unterlassen oder ihre Politik zu ändern.

Beispielsatz: Der Sanktionsausschuss berät über die verhängten Maßnahmen und deren Wirksamkeit.

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