schadensersatzpflichtig


Eine Worttrennung gefunden

scha · dens · er · satz · pflich · tig

Das Wort scha­dens­er­satz­pflich­tig besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort scha­dens­er­satz­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "scha­dens­er­satz­pflich­tig" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Schadensersatzpflichtig" ist ein Adjektiv, das sich aus dem Substantiv "Schadensersatz" und dem Suffix "-pflichtig" zusammensetzt. Es bezeichnet die Verpflichtung einer Person, einem anderen einen finanziellen Ausgleich für entstandene Schäden zu leisten. Diese Verpflichtung kann beispielsweise aus einem Vertrag, einer gesetzlichen Regelung oder aus einem schuldhaften Verhalten resultieren. Die Form "schadensersatzpflichtig" steht im Nominativ Singular männlich und wird verwendet, um eine Person oder eine Organisation zu beschreiben, die für Schäden haftbar ist und entsprechend zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet ist.

Beispielsatz: Bei einem unverschuldeten Unfall kann der Verursacher schadensersatzpflichtig sein.

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