Scheidungsklage


Eine Worttrennung gefunden

Schei · dungs · kla · ge

Das Wort Schei­dungs­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schei­dungs­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schei­dungs­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Scheidungsklage ist ein rechtlicher Antrag, der von einer Person eingereicht wird, um eine Ehe offiziell zu beenden. Sie stellt den formalen Beginn des Scheidungsverfahrens dar, in dem der Antragsteller vor Gericht um die Auflösung der Ehe bittet. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Scheidung", was die Trennung von Ehepartnern bezeichnet, und "Klage", dem rechtlichen Vorgehen, zusammen. In Deutschland kann eine Scheidung entweder einvernehmlich oder streitig erfolgen, wobei die Klage oft auch Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögensaufteilung klärt.

Beispielsatz: Nachdem lange Diskussionen stattgefunden hatten, reichte sie schließlich die Scheidungsklage ein.

Vorheriger Eintrag: Scheidungskinder
Nächster Eintrag: Scheidungsklagen

 

Zufällige Wörter: Betriebsmeister hobelndes schreibschützbares Verhaltensaspekt vierdimensionalem