Schenkung


Eine Worttrennung gefunden

Schen · kung

Das Wort Schen­kung besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schen­kung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schen­kung" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schenkung bezeichnet die freiwillige und unentgeltliche Übertragung von Eigentum oder Vermögen von einer Person auf eine andere. Dabei handelt es sich um einen rechtlichen Akt, bei dem der Schenker (die Person, die etwas schenkt) das Geschenk an den Beschenkten übereignet. Im deutschen Recht bedarf eine Schenkung in der Regel der Form eines notariellen Vertrags, besonders wenn sie Grundstücke betrifft. Die Schenkung kann sowohl zu Lebzeiten (lebzeitige Schenkung) als auch in Form einer letztwilligen Verfügung (Testament) erfolgen. Schenkungen können steuerliche Aspekte haben, da sie unter Umständen Schenkungssteuer auslösen.

Beispielsatz: Die Schenkung des alten Familienerbes war für die ganze Familie ein bedeutender Moment.

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