Schenkungsvertrag


Eine Worttrennung gefunden

Schen · kungs · ver · trag

Das Wort Schen­kungs­ver­trag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schen­kungs­ver­trag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schen­kungs­ver­trag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Schenkungsvertrag ist ein rechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine Partei (der Schenker) freiwillig ein Geschenk an die andere Partei (den Beschenkten) übergibt. In diesem Vertrag werden die Bedingungen und Modalitäten der Schenkung festgelegt, wie z.B. der Zeitpunkt der Übergabe, der Wert des Geschenks und eventuelle steuerliche Aspekte. Ein Schenkungsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Er ist eine bindende Vereinbarung und dient dem Schutz der Interessen beider Parteien in Bezug auf die Übertragung des Eigentums oder anderer Vermögenswerte.

Beispielsatz: Der Schenkungsvertrag regelt die Übertragung von Eigentum ohne Gegenleistung.

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