Schiedsgerichtsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Schieds · ge · richts · ver · fah · ren

Das Wort Schieds­ge­richts­ver­fah­ren besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schieds­ge­richts­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schieds­ge­richts­ver­fah­ren" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Schiedsgerichtsverfahren" bezeichnet ein Verfahren, in dem Streitigkeiten außerhalb der staatlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht entschieden werden. In diesem Kontext handelt es sich um ein Substantiv, das aus den Komponenten „Schiedsgericht“ (ein Richterkollegium, das die Aufgabe hat, einen Streit zu entscheiden) und „Verfahren“ (der Ablauf oder Prozess) zusammengesetzt ist. Das Schiedsgerichtsverfahren wird oft in Verträgen vereinbart und bietet den Parteien häufig eine schnellere und vertraulichere Lösung als ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren.

Beispielsatz: Das Schiedsgerichtsverfahren bietet eine alternative Möglichkeit zur Beilegung von Streitigkeiten außerhalb der gerichtlichen Instanzen.

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