Schlachtverbot


Eine Worttrennung gefunden

Schlacht · ver · bot

Das Wort Schlacht­ver­bot besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schlacht­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schlacht­ver­bot" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Schlachtverbot" setzt sich aus den Begriffen "Schlacht" und "Verbot" zusammen. "Schlacht" bezieht sich auf eine gewaltsame Auseinandersetzung oder das Töten von Tieren zu Nahrungszwecken. "Verbot" bedeutet, dass etwas nicht erlaubt ist. In der Kombination beschreibt "Schlachtverbot" eine Regelung oder gesetzliche Bestimmung, die das Durchführen von Schlachten, sei es im militärischen Sinne oder im Kontext der Tierhaltung, untersagt. Das Wort impliziert damit eine ethische oder moralische Entscheidung, die entweder aus Tierschutzgründen oder aus anderen gesellschaftlichen Überlegungen getroffen wurde.

Beispielsatz: Das Schlachtverbot für bestimmte Tierarten wurde aus Tierschutzgründen eingeführt.

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