Schloßherrin


Eine Worttrennung gefunden

Schloß · her · rin

Das Wort Schloß­her­rin besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schloß­her­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schloß­her­rin" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die "Schloßherrin" ist die weibliche Form des Begriffs "Schloßherr" und bezeichnet eine Frau, die die Herrschaft über ein Schloss oder ein Anwesen hat. Sie ist oft für die Verwaltung und Organisation des Lebens im Schloss zuständig und kann sowohl durch Erbe als auch durch Heiratsallianzen in diese Position gelangt sein. Die Schloßherrin hat nicht nur gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch Einfluss auf Politik und Kultur ihrer Region, insbesondere in historischen Kontexten. Der Begriff ist in der modernen Sprache weniger gebräuchlich, wird jedoch häufig in literarischen oder historischen Erzählungen verwendet.

Beispielsatz: Die Schloßherrin empfing ihre Gäste in den prächtigen Sälen des alten Schlosses.

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