Schlossherr


Eine Worttrennung gefunden

Schloss · herr

Das Wort Schloss­herr besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schloss­herr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schloss­herr" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Schlossherr bezeichnet die Person, meist männlich, die ein Schloss oder eine Burg besitzt oder verwaltet. Diese Bezeichnung lässt auf einen adeligen oder reichen Stand schließen. Der Begriff kommt aus vergangenen Zeiten, in denen Könige, Adelige oder reiche Bürger ein Schloss als Wohn- und Herrschaftssitz hatten. Heutzutage wird er eher in literarischen Kontexten oder in Bezug auf historische Ereignisse verwendet.

Beispielsatz: Der Schlossherr bewachte stolz sein prächtiges Anwesen.

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