Schlußplädoyers


Eine Worttrennung gefunden

Schluß · plä · doy · ers

Das Wort Schluß­plä­doy­ers besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schluß­plä­doy­ers trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schluß­plä­doy­ers" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Schlußplädoyers" besteht aus zwei Teilen: "Schluß" und "Plädoyers". Es handelt sich um die Mehrzahlform des Substantivs "Schlußplädoyer". Ein Plädoyer ist eine mündliche oder schriftliche Rede, die in einem Gerichtsverfahren gehalten wird, um die Argumente und Beweise einer Partei darzulegen und diese zu unterstützen. Das Schlußplädoyer ist dabei die abschließende Rede, die meistens von den Anwälten gehalten wird, um ihre jeweiligen Standpunkte nochmals zusammenzufassen und das Gericht von ihrer Position zu überzeugen.

Beispielsatz: Das Schlußplädoyer des Anwalts überzeugte das Gericht von der Unschuld seines Mandanten.

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