Schlussakte


Eine Worttrennung gefunden

Schluss · ak · te

Das Wort Schluss­ak­te besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schluss­ak­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schluss­ak­te" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Schlussakte ist ein schriftliches Dokument, das den Abschluss einer Vereinbarung, Vertrages oder Verhandlung markiert. Sie fasst die wesentlichen Punkte und Ergebnisse zusammen und dient als rechtlich bindende Unterschrift aller Parteien. Die Schlussakte enthält oft auch das Datum, den Ort und die Namen der Beteiligten. Sie kann in verschiedenen Formen vorliegen, wie beispielsweise als Protokoll, Vertrag oder Abschlussdokument. In der Grundform ist "Schlussakte" bereits richtig und bedarf keiner weiteren Erklärung.

Beispielsatz: Die Verhandlungen endeten mit der Unterzeichnung der Schlussakte, die die wesentlichen Vereinbarungen festhielt.

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