Schlußplädoyer


Eine Worttrennung gefunden

Schluß · plä · doy · er

Das Wort Schluß­plä­doy­er besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schluß­plä­doy­er trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schluß­plä­doy­er" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Schlußplädoyer ist ein Begriff aus dem juristischen Bereich und bezeichnet den abschließenden Vortrag eines Anwalts vor Gericht. Es stellt den Höhepunkt des Prozesses dar, in dem der Anwalt seine Argumente, Beweise und Schlussfolgerungen präsentiert, um die Entscheidung des Gerichts zu beeinflussen. Das Schlußplädoyer erfolgt meist am Ende des Verfahrens und hat das Ziel, die eigenen Standpunkte zu verdeutlichen und die Gegenseite zu widerlegen. Es ist strategisch und rhetorisch wichtig, da es den Richter davon überzeugen soll, im Sinne der vertretenen Partei zu entscheiden.

Beispielsatz: Im Schlußplädoyer fasste der Anwalt die wichtigsten Argumente seines Mandanten zusammen.

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