Schreckenstribunale


Eine Worttrennung gefunden

Schre · ckens · tri · bu · na · le

Das Wort Schre­ckens­tri­bu­na­le besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Schre­ckens­tri­bu­na­le trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Schre­ckens­tri­bu­na­le" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Schreckenstribunale sind Gerichte, die während des Zweiten Weltkriegs nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft eingesetzt wurden, um Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. Diese Tribunale wurden eingerichtet, um die Hauptkriegsverbrecher vor Gericht zu stellen und zu bestrafen. Sie spielten eine entscheidende Rolle bei der Aufarbeitung der Gräueltaten des Holocaust und anderer Verbrechen während des Krieges. Die Wortform "Schreckenstribunale" ist der Plural von "Schreckentribunal", wobei "Schrecken" ein Adjektiv ist, das die erschreckenden und traumatisierenden Aspekte der begangenen Verbrechen beschreibt.

Beispielsatz: Die Schreckenstribunale der Vergangenheit haben tiefe Spuren in der Erinnerung der Gesellschaft hinterlassen.

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